Organisation des Gemeinsamen Lernens (GL) an der
Edith-Stein-Schule
Beim Gemeinsamen Lernen werden Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen mit den Regelschulkindern unterrichtet. Hierzu erhält die Edith-Stein-Schule durch eine Lehrkraft der Sonderpädagogik Unterstützung. Jedem Kind mit Förderbedarf steht dabei ein Stundenkontingent durch unsere Sonderpädagogin Frau Jankhöfer zur Verfügung. Die fachliche Ausrichtung der Sonderpädagogin ist dabei nicht zwingend identisch mit dem Förderbedarf des Kindes.
Die Klassenlehrerin und die Sonderpädagogin erstellen gemeinsam einen individuellen Förderplan für das Kind mit Förderbedarf. Die Lehrer/innen unterrichten zusammen in der Klasse und überprüfen regelmäßig die Lernfortschritte des Kindes. Die Unterrichtsplanungen finden im gemeinsamen Austausch zwischen der Klassenlehrerin und der Sonderpädagogin statt. Die Kinder mit Förderbedarf erhalten je nach individuellem Entwicklungs- und Lernstand zieldifferentes Arbeitsmaterial, das sie auch in den Stunden, in denen die Klassenlehrerin allein unterrichtet, bearbeiten können. Dadurch wird eine Überforderung der Schüler ausgeschlossen und zugleich Verantwortung für den eigenen Lernprozess übertragen.
Beim Gemeinsamen Lernen findet eine innere- und äußere Differenzierung je nach Bedarfslage der Lerngruppe statt. In Einzelfällen zeigen sich auch Grenzen. Manche Kinder brauchen Kleinstgruppen, einen erhöhten Personalschlüssel, weitergehende Therapie– und Förderangebote. Daher ist es in wenigen Fällen nicht immer möglich, jedes Kind unter den aktuell gegebenen Rahmenbedingungen des Gemeinsamen Lernens angemessen zu fördern. Auch hier sind die Lehrer/innen in ständigem Austausch über die richtige Wahl des Förderortes.
Individuelle Förderpläne dienen dem Austausch und der gezielten Zusammenarbeit im Gemeinsamen Lernen der Edith-Stein-Schule. Sie sind ein unverzichtbares Instrument der Sicherung der Lernfortschritte. Zusätzlich dienen sie als Abstimmungsinstrument in der Lehrerkonferenz und sollen eine effektive Auseinandersetzung mit den Förderbedarfen und Förderzielen der einzelnen Schüler/innen ermöglichen. Durch die Förderpläne wird der Anspruch eines besonderen schulischen Lernarrangements realisiert, der auf individuelle Entwicklung der persönlichen Möglichkeiten der Schüler/innen mit Förderbedarf ausgerichtet ist. Daher verstehen wir auch die Erstellung des sonderpädagogischen Förderplanes nicht als abgeschlossene Aufgabe, sondern als lernprozessbegleitende Beschreibung der individuellen Lernentwicklung. Somit versteht es sich, dass regelmäßig überprüft wird, ob der Förderbedarf weiterhin besteht oder sich eventuell sogar geändert hat.
Konkrete Schritte der Förderplanung
Grundlage der Förderplanung ist die Ist-Stands-Erhebung, bei der sich die Sonderpädagogin über alle bereits erfolgten Maßnahmen zur frühkindlichen Förderung und Diagnostik informiert und diese der Klassenlehrer/in mitteilt. Ableiten lassen sich aus diesen Informationen die konkreten Lern- Entwicklungs- und Verhaltensziele. Bei der Förderplanung haben wir uns an der Edith-Stein-Schule darauf verständigt, den individuellen Förderbedarf, die individuellen Fördermaßnahmen und den zeitlichen Rahmen zu konkretisieren. Die Klassenlehrer/in und die Sonderpädagogin achten darauf, dass die Förderschwerpunkte überprüfbar sind und sich konkrete Zielsetzungen in realistischen Zeiträumen nachvollziehen lassen.
Planungsschritte:
2. Konkretisierung der Lern- Entwicklungs- und Verhaltensziele , Kooperationsfähigkeit
3. Vereinbarungen und Festlegung der Förderschwerpunkte
4. Vereinbarungen über die Fördermaßnahmen
5. Förderziele überprüfen
Termine finden Sie in IServ in der Rubrik Termine